Anfallende Kosten nach Aufwand
Hinweis zu Gebühren / Erstattungen:Alle Leistungen des Heilpraktikers werden aufgrund der ausgehändigten praxiseigenen Leistungsübersicht abgerechnet. Sie ist angelehnt an das Leistungsverzeichnis klassische Homöopathie LVKH und an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Abweichungen zum unverbindlichen, privaten „Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker“ (GebüH) sind möglich.
Zurzeit werden die Behandlungskosten nur von den Privatkassen übernommen oder von der Beihilfe bezuschusst. Je nach Versicherung wird Ihnen die gesamte Behandlung oder evtl. nur ein Teil der Kosten erstattet. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung, ob die Heilpraktikerleistung bis zum einfachen Satz der GebüH oder im Rahmen der Höchstsätze der Gebühr erstattet wird. Bei Erstattungsproblemen bin ich Ihnen im Rahmen meiner Möglichkeiten gerne behilflich.
Terminversäumnis / späte Absage Erfolgt keine Absage bis spätestens 24. Std. vor dem Termin, werden 50% des Ausfallhonorars berechnet. |
Die Gebühren werden unmittelbar mit der Leistung oder Rechnungstellung fällig, unabhängig von eventueller Erstattung durch private Krankenversicherung oder Beihilfe. |